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   VGH Bayern, 01.07.2004 - 23 B 04.30163   

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https://dejure.org/2004,30404
VGH Bayern, 01.07.2004 - 23 B 04.30163 (https://dejure.org/2004,30404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2004 - 23 B 04.30163 (https://dejure.org/2004,30404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 23 B 04.30163 (https://dejure.org/2004,30404)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Irak, Kurden, Zentralirak, Kommunistische Arbeiterpartei, Flugblätter, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Illegale Ausreise, Antragstellung als Asylgrund, Politische Entwicklung, Machtwechsel, Übergangsregierung, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2004 - 23 B 04.30163
    Damit ist eine Erlasslage geschaffen worden, welche dem betroffenen Ausländer derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass dem Kläger nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 53 Abs. 6 AuslG zu gewähren wäre (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 = DVBl 2001, 1531 = InfAuslR 2002, 48).

    Der Kläger ist auch deswegen nicht schutzlos gestellt, denn sollte der ihm infolge des Rundschreibens vom 18. Dezember 2003 zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so kann er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O).

  • VGH Bayern, 06.08.2004 - 15 ZB 04.30565

    D (A), Asylanerkennung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Genfer

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  • VG Dresden, 05.09.2005 - A 2 K 30717/04
    Die Klägerin ist auch deswegen nicht schutzlos gestellt, denn sollte der ihr infolge des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so kann sie unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vor dem Bundesamt verlangen (zur gleichlautenden Regelung des § 53 Abs. 6 AuslG BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 -, NVwZ 2001, 1420 [1422]; BayVGH, Beschl. v. 1.7.2004 - 23 B 04.30163 - nicht veröffentl.).
  • VG Dresden, 08.04.2005 - A 2 K 30699/04

    Irak, Flüchtlingsanerkennung, Widerruf, Genfer Flüchtlingskonvention, UNHCR,

    Der Kläger ist auch deswegen nicht schutzlos gestellt, denn sollte der ihm infolge des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so kann er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vor dem Bundesamt verlangen (zur gleichlautenden Regelung des § 53 Abs. 6 AuslG BVerwG, Urt. v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 -, NVwZ 2001, 1420 [1422]; BayVGH, Beschl. v. 1.7.2004 - 23 B 04.30163 - nicht veröffentl.).
  • VG Regensburg, 17.01.2005 - RO 3 K 04.30596

    Irak, Desertion, nichtstaatliche Verfolgung, Blutrache, Familienangehörige,

    Der Kläger ist auch deswegen nicht schutzlos gestellt, denn sollte der ihm infolge des Rundschreibens vom 18. Dezember 2003 zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Urteils entfallen, so kann er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (so BayVGH v. 1.7.2004 Az.: 23 B 04.30163 mit Hinweis auf BVerwG v. 12.7.2001 a.a.O.).
  • VG Regensburg, 07.08.2008 - RN 3 K 08.30097

    Irak, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Verfolgung durch Dritte,

    Damit ist eine Erlasslage geschaffen worden, welche dem betroffenen Ausländer in Fällen einer allgemeinen Gefahr derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass dem Kläger nicht zusätzlich Schutz vor Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren wäre (vgl. BayVGH vom 1.7.2004 Az. 23 B 04.30163, BVerwG vom 27.11.2007 Az. 10 B 119/07 zur gleichgelagerten Erlasslage in Baden-Württemberg, BVerwG v. 12.7.2001, Az.; 1 C 2/01, NVwZ 2001, 1420 und Beschl. vom 23.8.2006 - 1 B 60/06 und Hess. VGH vom 26.6.2007 - 8 ZU 452/06.A, AuAS 2007, 202).
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